Wie melde ich ein Auto an in Deutschland? Autoglas Deutschland erklärt, weil unabhängig davon, ob man ein Auto in Deutschland gekauft oder aus dem Ausland importiert hat, man muss es bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle anmelden, bevor man losfahren kann.
So meldet man ein Auto in Deutschland an
Wenn man ein Auto über einen Händler gekauft hat, übernimmt dieser normalerweise die Registrierung davon. Beim Privatkauf oder Importieren, musst du es selbst zulassen, indem du einen Termin bei deiner örtlichen Kfz-Zulassungsstelle vereinbarst. Die Registrierung kostet rund 30 Euro.
Erforderliche Dokumente, um ein Auto in Deutschland anzumelden
Es gibt mehrere Dokumente und Nachweise, die für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich sind. Abhängig von der Situation muss man möglicherweise einige zusätzliche Schritte unternehmen, um diese Dokumente zu erhalten. Die erforderlichen Unterlagen umfassen in der Regel Folgendes:
- Gültiger Ausweis (deutscher Reisepass, ausländischer oder Personalausweis)
- Anmeldebescheinigung
- Eigentumsnachweis (Teil II des Fahrzeugscheins)
- Nachweis über Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
- Konformitätsbescheinigung (falls zutreffend)
- Ausländische Zulassungsbescheinigung (nur für importierte Autos)
- Nachweis der Verkehrstüchtigkeit nach TÜV (TÜV-Gutachten)
- SEPA-Lastschriftmandat zur Zahlung der Kfz-Steuer
Beim Termin werden alle deiner Unterlagen geprüft. Wenn alles in Ordnung ist, wird dein Fahrzeug in das deutsche Kraftfahrzeugregister eingetragen und man erhält eine Stempelplakette für das Kfz-Kennzeichen.
So besorgt man sich das deutsche Kennzeichen fürs Auto
Sobald man diese Genehmigung erhalten hat, kann man die Nummernschilder bei einem Autoschilder drucken lassen. Du kannst dies überall tun lassen, wo dieser Service angeboten wird; Der Druck von Platten ist in Deutschland nicht geregelt, da erst das Registrierungssiegel sie gültig macht. Teller kosten in der Regel zwischen 15 und 20 Euro.
Nach dem Ausdrucken kann man die Kennzeichen zurück zum Fahrzeugregister bringen, um das amtliche Siegel anbringen zu lassen. Du kannst die Kennzeichen dann an deinem Auto anbringen und auf die Straße bringen.
Kfz-Steuer bezahlen
Sobald du ein Fahrzeug angemeldet hast, erhältst du vom Zollamt automatisch einen Steuerbescheid mit der Höhe der zu entrichtenden Kfz-Steuer und der Zahlungsmodalitäten.
Umschreibung auf den Namen des neuen Halters
Wurde ein zugelassenes Fahrzeug gekauft, muss eine Umschreibung auf den Namen des neuen Halters unverzüglich bei der Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden. Der Antrag kann persönlich gestellt werden. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht bestellt werden.
Ab dem 01.10.2019 ist die Neuzulassung eines Fahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen auch online möglich. Weitere Informationen zur „Internetbasierten Fahrzeugregistrierung“ sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Seit dem 01.10.2005 sind neue Fahrzeugpapiere erhältlich. Dies sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet.
Anforderungen
• keine ausstehenden Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsverfahren.
Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen sind.
• keine Kfz-Steuerrückstände (einschließlich Steuernachzahlungen wie Zinsen, Säumniszuschläge).
Die Kfz-Steuerkonten werden im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags von der Zulassungsstelle geprüft. Bei Steuerrückständen darf die Zulassungsstelle das Fahrzeug erst nach Zahlung dieser zulassen.
• Schriftliche Einzugsermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
• Umschreibung nur am Hauptwohnsitz des Inhabers
Welche Unterlagen benötige ich?
• gültiger Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Fahrzeughalters
• wenn auf Unternehmen registriert
Zusätzlich:
- Gewerbeanmeldung und falls vorhanden Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte den Antrag nicht persönlich vor Ort stellt
• bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
- Zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten, ist sie an die Genehmigungsbehörde zu übersenden. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.
Nach Fertigstellung wird das Dokument an den Absender zurückgeschickt.
• Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
• ggf. Reservierungsbestätigung für das gewünschte Kennzeichen
• gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
• Nummernschilder
Nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug bereits in der Gemeinde Bremen zugelassen war und das Kennzeichen beibehalten werden soll.
Mehr Info und Ressourcen